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Feuerbestattung
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In vielen Ländern ist die Feuerbestattung besonders aus religiösen Gründen die Hauptbestattungsart. In Deutschland wurde sie jedoch erst im Laufe des 19. Jahrhunderts besonders bei evangelischen Christen gebräuchlich.
Seit dem zweiten Vatikanischen Konzil im Jahre 1965 erlaubt auch die katholische Kirche die Feuerbestattung.
Zusätzlich zu den bei der Erdbestattung
zu erbringenden Leistungen sind folgende Punkte zu beachten:
- Urnenanforderung beim zuständigen Friedhofsamt besorgen
- Feuerbestattungsfreigabe bei der zuständigen Polizeidienststelle einholen
- auf den unterschiedlichen Ort für die Trauerfeier hinweisen
- über Urnengräber und Nischen aufklären bzw. über anonyme Urnenbeisetzung
- die Möglichkeit einer Urnenaussegnung im Vergleich zur Sargaussegnung aufzeigen
- den Verstorbenen nach der Trauerfeier in das nächstgelegene Krematorium überführen
- die Urne von dort wieder zurückholen und deren Beisetzung organisieren
Bei jeder Einäscherung in Wetzlar begleiten wir den Amtsarzt bei der erforderlichen zweiten Leichenschau.
Durch unsere Anwesenheit und Mithilfe bei der zweiten Leichenschau geben wir den Angehörigen und auch dem Verstorbenen das innere Gefühl, auch den letzten Weg und die letzte Untersuchung in "vertraute Hände" gelegt zu haben.
Wir bestimmen den zugelassenen Arzt zur zweiten Leichenschau selbst und können damit sicherstellen, dass auch der Arzt zu uns und somit auch zu Ihnen passt.
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Blick in ein Krematorium |
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